FCG Wien

Über uns

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter ist ein Teil des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Sie fasst jene Mitglieder des ÖGB zu einer gemeinsamen Aktion zusammen, die Gewerkschaftsarbeit nach den Prinzipien der christlichen Soziallehre leisten wollen. Der ÖGB wurde als Einheitsgewerkschaft gegründet, um ein Gegeneinander verschiedener Arbeitnehmerorganisationen auszuschließen. Nur dadurch kann die ganze Kraft für die Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden.

Der ÖGB ist eine überparteiliche, auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende Organisation, die nur den Arbeitnehmerinteressen verpflichtet ist.

Überparteilich und unabhängig
Die FCG garantiert innerhalb des ÖGB sowohl die Überparteilichkeit als auch eine gemeinsam gestaltete Arbeit, soweit sie mit den Grundsätzen der christlichen Soziallehre vereinbar ist.

Die FCG ist unabhängig von politischen Parteien und Kirchen, arbeitet aber mit allen Gruppen und politischen Bewegungen zusammen, die Politik nach den Prinzipien der christlichen Soziallehre gestalten wollen.

Christlich-sozial und für alle offen
Die FCG steht unabhängig von der persönlichen Glaubensüberzeugung und unabhängig von einem persönlichen Leben aus dem Glauben allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen. In diesem Sinne ist die FCG christlich-sozial.

Sie hat keine seelsorglichen Aufgaben und ist auch keine Organisation des Laienapostolates. Die FCG bekennt sich zu einer Gesellschaftspolitik, die von christlich-sozialen Grundsätzen geleitet wird.

Unser Grundsatzprogramm

Hier finden Sie das aktuelle Grundsatzprogramm der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im ÖGB.

Die Grundsätze der Christlichen Soziallehre 

Unter der christlichen Soziallehre verstehen wir die Prinzipien der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik sowie die Auffassungen der christlichen Kirchen zur Gesellschafts- und Sozialreform (zum Beispiel Hirtenbriefe).
Ziel ist die Errichtung einer solidarischen Gesellschaft, die auf folgenden Grundsätzen beruht:

1. Menschenbild
Die Individualnatur und die Sozialnatur des Menschen prägen uns. Wir sind Subjekt und nicht Objekt der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. Jeder Mensch hat seine eigene Würde mit unverzichtbaren Rechten. Der Mensch ist für sich selbst wichtig. Als Geschöpf Gottes ist der Mensch zu einem sinnerfülltem Leben in Eigenverantwortung und Selbstverwirklichung berufen. Er kann nur in der Gemeinschaft zur Entfaltung finden.

2. Solidarität
Solidarität bedeutet für uns die wechselseitige Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben und gemeinsames Tragen der Lasten. Erst daraus entsteht soziale Gerechtigkeit. Solidarität bedingt den Kampf gegen die Armut und erfordert Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Das bedeutet Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und das Recht auf Eigentum.

3. Gemeinwohl
Im Rahmen einer solidarischen Sozial- und Wirtschaftsordnung muss für jeden ein menschenwürdiges Dasein geschaffen werden und seine persönliche Entfaltung möglich sein.

4. Subsidiarität
Was der Einzelne oder die kleine Gemeinschaft aus eigenen Kräften imstande ist zu vollbringen, soll ihnen nicht von übergeordneten Gemeinschaften abgenommen werden. Alles Recht hat der Einzelne bzw. die kleine Gemeinschaft. Der Einzelne und die kleine Gemeinschaft müssen gleichzeitig ihre Angelegenheiten selbstverantwortlich regeln. Erst wenn Hilfestellung nötig ist, soll und muss die größere Gemeinschaft eingreifen, bzw. Aufgaben übernehmen. Die Subsidiarität ist das wichtigste Ordnungsprinzip der christlichen Soziallehre.

Pressekontakt
Sie sind Journalist? Landesvorsitzender 
KR Thomas Rasch steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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